Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Liebe Hundebesitzer,
beim Spaziergang durch die Gemarkung von Hohen-Sülzen laufen Sie über landwirtschaftlich genutzte Wege und betreten die „Werkstatt“ der Winzer und Landwirte sowie den Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen.
Das Naturschutz- und Landesjagdrecht verbietet eine Störung wildlebender Tierarten.
Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass vor allem während der Brut- und Setzzeit der Wildtiere Leinenpflicht besteht.
Leinen Sie Ihre Hunde beim Spazierengehen an, damit diese nicht fremde Grundstücke betreten, dabei Wildtiere (Wiesenbrüter und Niederwild) aufschrecken und auf den Äckern/Weinbergen abkoten.
Verständnis, Rücksichtnahme und Freundlichkeit sind die beste Basis für ein gutes Miteinander.
gez. Andreas Thon
Ortsbürgermeister