Aufruf zur Sauberhaltung der Wirtschaftswege
Leider kommt es immer wieder vor, dass die befestigten Wirtschaftswege der Gemarkung Hohen-Sülzen starker Verschmutzung ausgesetzt werden, wes- halb die Ortsgemeinde Hohen-Sülzen zur Sauberhaltung aufruft.
Auf die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feldwege der Orts- gemeinde Hohen-Sülzen vom 23.08.2018 wird Bezug genommen. Gem. § 7 Abs. 2 dieser Satzung hat derjenige, der einen Weg verunreinigt, diese ohne Aufforderung zu beseitigen; andernfalls kann die Ortsgemeinde Hohen-Sül- zen die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen.
Ergänzend wird angemerkt, dass Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden können.
Um künftige Beachtung wird gebeten.
gez. Andreas Thon, Ortsbürgermeister